Was ist der Jüngstensegelschein ?Der Jüngstensegelschein wird an Kinder, die im Optimisten das Segeln erlernt haben, als Befähigungsnachweis zum Führen von Jollen bis 13qm2 Segelfläche von den Vereinen ausgegeben. Eine theoretische und eine praktische Prüfung müssen von dem Prüfling absolviert und bestanden werden. Die Prüfungsinhalte befassen sich mit den Grundlagen folgender Themen:
Der Deutsche Segler Verband stellt den Vereinen einheitliche Jüngstensegelschein-Vordrucke kostenlos zur Verfügung. Die Prüfungskommission setzt sich aus kompetenten Mitgliedern der jeweiligen Segelvereinen zusammen. Inhaber des Jüngstensegelscheines dürfen an Verbandsregatten und -lehrgängen im Jüngstensegeln teilnehmen. Trotzdem ist der Jüngstensegelschein kein amtlicher Befähigungsnachweis. Das bedeutet, der Inhaber darf weiter nur unter Aufsicht auf den Binnengewässern unseres Landes segeln. Die Aufsichtsperson mu Inhaber des amtlichen Sportboot-Führerschein -Binnen sein. Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.
In unserem Verein gehört der Erwerb des Jüngstensegelscheines in den letzten Jahren zum vorrangigen Ziel der Segelausbildung im Optimisten. Allen Opti-Kindern, die eine Saison am Jugendtraining teilgenommen haben, wird die Möglichkeit zum Erreichen dieses Zieles gegeben. Im Mitgliederverzeichnis des Klub am Rupenhorn wird man daher nur sehr wenige Jugendmitglieder finden, die keinen Jüngstensegelschein besitzen.